[ Auszug: (1) Sind mehrere Bedürftige vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige
außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, so gehen die Kinder im Sinne des
§ 1603 Abs. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]